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1. Als was ist das Glacis im Flächennutzungsplan ausgewiesen?
Kann man eine Karte davon haben?
2. Das Weserglacis steht unter dem Schutz des Landschafts-
planes Porta Westfalica von 1993.
Sind Sie gewillt, diesen Schutz zur Kenntnis zu nehmen
und sich daran zu halten?
Welchen Schutzstatus haben das restliche Glacis und der
Botanische Garten? Ist es möglich, das restliche Glacis auch
in den Landschaftsplan und somit dessen Schutz zu integrieren?
3. Wie rechtfertigen Sie das Roden der Hecken und Fällen der
Bäume in dem unter Landschaftsschutz stehenden Weserglacis,
also vor dem Hintergrund des gültigen Landschaftsplanes PoW?
4. Es gibt im Landschaftsplan PoW das Verbot der Verdichtung
und Versiegelung des Bodens im Traufbereich der Bäume.
Wieso wurden dann aber z. B. Parkplätze in der Johansenstraße
genehmigt, obwohl die versiegelten Parkplätze im Traufbereich
der Bäume liegen?
Wie halten Sie es denn da mit der Verkehrssicherungspflicht,
die bei Ihnen ja immer an erster Stelle zitiert wird?
5. Wieso ist der Schwanenteich ein totes Gewässer, wo doch auch
dieser im Landschaftsplan PoW besonderen Schutz genießen sollte?
Liegt das an dem aus Hartum kommenden Rest-
Wie gedenken Sie da Abhilfe zu schaffen?
6. Liegt für das Fällen der Bäume im Weserglacis eine Genehmigung
der "Unteren Landschaftsbehörde" nach den Festsetzungen des
Landschaftsplanes PoW im Abschnitt "Textliche Festsetzungen (4)
Unberührtheitsklausel" vor?
7. An der Weserpromenade zwischen Glacis-
Weserbrücke wurden u.a. Hecken abgeschnitten oder ganz vernichtet.
Laut Landschaftsplan PoW ist das verboten. Im Landschaftsplan sind
unter Punkt (3) "Verbote für alle geschützten Landschaftsbestandteile
(allgemeine Verbote)" noch mehrere Punkte genau beschrieben, die
im diesem Landschaftsschutzgebiet verboten sind.
Werden Sie Vorkehrungen treffen, um die verboten ausgeführten
Aktionen wieder rückgängig zu machen?
8. Für einen über 60 Jahre alten Baum, der 10 Menschen mit Sauerstoff
versorgen kann, den Sie fällen lassen, müssten Sie 2000 neue Bäume
anpflanzen, um das gleiche Resultat zu erzielen. Werden Sie die
gefällten Bäume wenigstens im Verhältnis 1 zu 1 ersetzen?
9. Wie ist die Verantwortung des Rates in Bezug auf den
Generationenvertrag für den Erhalt des Glacis?
10. Das Weserglacis ist im Landschaftsplan PoW geschützt.
Wie halten Sie es mit der Verantwortung des Rates den übrigen
Glacis gegenüber? Wie stufen Sie das übrige Glacis ein?
11. Die Stadt Minden hat 1890 das Glacis der Mindener Bürgerschaft
übertragen. Es dient der Naturerholung für Bürger und Besucher,
das Kleinklima hat eine immense Bedeutung für die Stadt. Das
Glacis ist gleichzeitig Refugium für Flora und Fauna (Grünflächenamt 1988).
Darauf bezugnehmend unsere Frage: Was haben Sie also mit
dem Glacis in Zukunft vor?
12. Sie kennen ja sicherlich die gesetzlichen und rechtlich verbindlichen
Bestimmungen des Landschaftsplanes PoW von 1993. Ist Ihnen
dann auch bekannt, daß der unter dem Begriff "Masterplan
Innenstadt Minden" firmierende Plan zur Innenstadtplanung in
Bezug auf das Weserglacis damit in das Landschaftsgesetz NRW
und das Bundesnaturschutzgesetz eingreift bzw. sogar verstößt,
da das gesamte Weserglacis zum Landschaftsschutzbereich gehört?
13. Sind unsere Informationen richtig, daß die Glacisbäume, die an die
neu gebauten Wohngebäude des Simeonscarrés angrenzten, daraufhin
wegen der mangelnden Lichtverhältnisse für die Anwohner gefällt wurden?
Wie kann es sein, daß Baugenehmigungen erteilt werden für Gebäude,
diese so nah ans Glacis zu bauen, daß danach Bäume gefällt werden
müssen? Wer war zuerst da, das Glacis oder die Häuser?!
14. Der Club 74 hat an der Johansenstraße einen Erweiterungsbau neben
das Prinz Friedrich-
Unterlagen des Umweltamtes des Kreises Minden-
Flächenanteil als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen.
Wie konnte hier eine Baugenehmigung seitens der Stadt Minden ins
Landschaftsschutzgebiet hinein erteilt werden, wenn diese gemäß des
Landschaftsplanes, des Landschaftsgesetztes NRW und des
Bundesnaturschutzgesetzes gesetzeswidrig ist?
15. Es heißt immer seitens der Stadt, daß die Bäume, die gefällt oder
teilgefällt wurden, krank waren.
Welche Kriterien führen Sie an, eine Krankheitsdiagnose zu erstellen?
Und wie krank muß ein Baum sein, damit er gefällt werden muß?
16. Zudem wird immer die Verkehrssicherungspflicht der Stadt angeführt,
wenn ein Baum gefällt werden muß. Es hat aber unzählige Gerichtsurteile,
z. B. beim OLG Düsseldorf oder beim BGH diesbezüglich gegeben mit
Erhalt der Bäume. Eine Stadt kann nicht ständig alle Bäume begutachten
und anbohren, weil das Anbohren zudem die Bäume schädigt und eine
Ausnahme bleiben sollte.
Sind Sie gewillt, sich da einmal mit überregionalen Juristen mit Fachgebiet
"Bäume" in Verbindung zu setzen, um eine klare Regelung für den Erhalt
unserer Mindener Bäume zu erhalten?
17. Werden Sie uns in Zukunft mitteilen, welche Bäume wann und warum gefällt
werden und uns dazu rechtzeitig Mitteilungen zukommen zu lassen?
18. Die Stadt Minden hat gerade erst eine Firma damit beauftragt, das Glacis zu
säubern. Doch schon nach kurzer Zeit ist es wieder in vielen Bereichen verschmutzt.
Welche zusätzlichen Maßnahmen haben Sie nun geplant, der ständigen
Vermüllung im Glacis Herr zu werden?
19. Last but not least: Ist es Ihnen nun möglich, sich mit einer Baumschutzsatzung
auseinander zu setzen und zu befürworten? Warum gibt es sie nicht schon längst?
Höhere Kosten sind laut anderer Städte und Gemeinden dafür nicht angefallen.
Baumschutzsatzungs-
eine Erleichterung für das schnelle und vereinfachte Erstellen einer
Baumschutzsatzung. Welche Gründe sprechen also nach Ihrer Meinung
dann überhaupt noch gegen eine Baumschutzsatzung?