Fragen an den Rat - Glacisschützer

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Fragen an den Rat

Ebene 4

1. Als was ist das Glacis im Flächennutzungsplan ausgewiesen?  
  Kann man eine Karte davon haben?

2. Das Weserglacis steht unter dem Schutz des Landschafts-
   planes Porta Westfalica von 1993.
   Sind Sie gewillt, diesen Schutz zur Kenntnis zu nehmen
   und sich daran zu halten?
   Welchen Schutzstatus haben das restliche Glacis und der
   Botanische Garten? Ist es möglich, das restliche Glacis auch
   in den Landschaftsplan und somit dessen Schutz zu integrieren?

3. Wie rechtfertigen Sie das Roden der Hecken und Fällen der
   Bäume in dem unter Landschaftsschutz stehenden Weserglacis,
   also vor dem Hintergrund des gültigen Landschaftsplanes PoW?

4. Es gibt im Landschaftsplan PoW das Verbot der Verdichtung
   und Versiegelung des Bodens im Traufbereich der Bäume.
   Wieso wurden dann aber z. B. Parkplätze in der Johansenstraße
   genehmigt, obwohl die versiegelten Parkplätze im Traufbereich
   der Bäume liegen?
   Wie halten Sie es denn da mit der Verkehrssicherungspflicht,
   die bei Ihnen ja immer an erster Stelle zitiert wird?

5. Wieso ist der Schwanenteich ein totes Gewässer, wo doch auch
   dieser im Landschaftsplan PoW besonderen Schutz genießen sollte?
   Liegt das an dem aus Hartum kommenden Rest-Abwässern?
   Wie gedenken Sie da Abhilfe zu schaffen?

6. Liegt für das Fällen der Bäume im Weserglacis eine Genehmigung
   der "Unteren Landschaftsbehörde" nach den Festsetzungen des
   Landschaftsplanes PoW im Abschnitt "Textliche Festsetzungen (4)
   Unberührtheitsklausel" vor?

7. An der Weserpromenade zwischen Glacis-Fußgängerbrücke und
   Weserbrücke wurden u.a. Hecken abgeschnitten oder ganz vernichtet.
   Laut Landschaftsplan PoW ist das verboten. Im Landschaftsplan sind
   unter Punkt (3) "Verbote für alle geschützten Landschaftsbestandteile
   (allgemeine Verbote)" noch mehrere Punkte genau beschrieben, die
   im diesem Landschaftsschutzgebiet verboten sind.
   Werden Sie Vorkehrungen treffen, um die verboten ausgeführten
   Aktionen wieder rückgängig zu machen?

8. Für einen über 60 Jahre alten Baum, der 10 Menschen mit Sauerstoff
   versorgen kann, den Sie fällen lassen, müssten Sie 2000 neue Bäume
   anpflanzen, um das gleiche Resultat zu erzielen.  Werden Sie die
   gefällten Bäume wenigstens im Verhältnis 1 zu 1 ersetzen?

9. Wie ist die Verantwortung des Rates in Bezug auf den
   Generationenvertrag für den Erhalt des Glacis?

10. Das Weserglacis ist im Landschaftsplan PoW geschützt.
     Wie halten Sie es mit der Verantwortung des Rates den übrigen
     Glacis gegenüber? Wie stufen Sie das übrige Glacis ein?

11. Die Stadt Minden hat 1890 das Glacis der Mindener Bürgerschaft
     übertragen. Es dient der Naturerholung für Bürger und Besucher,
     das Kleinklima hat eine immense Bedeutung für die Stadt. Das
     Glacis ist gleichzeitig Refugium für Flora und Fauna (Grünflächenamt 1988).
     Darauf bezugnehmend unsere Frage: Was haben Sie also mit
     dem Glacis in Zukunft vor?

12. Sie kennen ja sicherlich die gesetzlichen und rechtlich verbindlichen
     Bestimmungen des Landschaftsplanes PoW von 1993. Ist Ihnen
     dann auch bekannt, daß der unter dem Begriff "Masterplan
     Innenstadt Minden" firmierende Plan zur Innenstadtplanung in
     Bezug auf das Weserglacis damit in das Landschaftsgesetz NRW
     und das Bundesnaturschutzgesetz eingreift bzw. sogar verstößt,
     da das gesamte Weserglacis zum Landschaftsschutzbereich gehört?

13. Sind unsere Informationen richtig, daß die Glacisbäume, die an die
     neu gebauten Wohngebäude des Simeonscarrés angrenzten, daraufhin
     wegen der mangelnden Lichtverhältnisse für die Anwohner gefällt wurden?
     Wie kann es sein, daß Baugenehmigungen erteilt werden für Gebäude,
     diese so nah ans Glacis zu bauen, daß danach Bäume gefällt werden
     müssen? Wer war zuerst da, das Glacis oder die Häuser?!

14. Der Club 74 hat an der Johansenstraße einen Erweiterungsbau neben
     das Prinz Friedrich-Gebäude erstellt. Im Landschaftsplan PoW und den
     Unterlagen des Umweltamtes des Kreises Minden-Lübbecke ist dieser
     Flächenanteil als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen.
     Wie konnte hier eine Baugenehmigung seitens der Stadt Minden ins
     Landschaftsschutzgebiet hinein erteilt werden, wenn diese gemäß des
     Landschaftsplanes, des Landschaftsgesetztes NRW und des
     Bundesnaturschutzgesetzes gesetzeswidrig ist?




15. Es heißt immer seitens der Stadt, daß die Bäume, die gefällt oder
     teilgefällt wurden, krank waren.
     Welche Kriterien führen Sie an, eine Krankheitsdiagnose zu erstellen?
     Und wie krank muß ein Baum sein, damit er gefällt werden muß?

16. Zudem wird immer die Verkehrssicherungspflicht der Stadt angeführt,
     wenn ein Baum gefällt werden muß. Es hat aber unzählige Gerichtsurteile,
     z. B. beim OLG Düsseldorf oder beim BGH diesbezüglich gegeben mit
     Erhalt der Bäume. Eine Stadt kann nicht ständig alle Bäume begutachten
     und anbohren, weil das Anbohren zudem die Bäume schädigt und eine
     Ausnahme bleiben sollte.
     Sind Sie gewillt, sich da einmal mit überregionalen Juristen mit Fachgebiet
     "Bäume" in Verbindung zu setzen, um eine klare Regelung für den Erhalt
     unserer Mindener Bäume zu erhalten?

17. Werden Sie uns in Zukunft mitteilen, welche Bäume wann und warum gefällt
     werden und uns dazu rechtzeitig Mitteilungen zukommen zu lassen?

18. Die Stadt Minden hat gerade erst eine Firma damit beauftragt, das Glacis zu
     säubern. Doch schon nach kurzer Zeit ist es wieder in vielen Bereichen verschmutzt.
     Welche zusätzlichen Maßnahmen haben Sie nun geplant, der ständigen
     Vermüllung im Glacis Herr zu werden?

19. Last but not least: Ist es Ihnen nun möglich, sich mit einer Baumschutzsatzung
      auseinander zu setzen und zu befürworten? Warum gibt es sie nicht schon längst?
      Höhere Kosten sind laut anderer Städte und Gemeinden dafür nicht angefallen.
      Baumschutzsatzungs-Mustertexte für NRW gibt es schon und sind ebenfalls
      eine Erleichterung für das schnelle und vereinfachte Erstellen einer
      Baumschutzsatzung. Welche Gründe sprechen also nach Ihrer Meinung
      dann überhaupt noch gegen eine Baumschutzsatzung?

 
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